Wie werden Zinsen versteuert?
Deutschland ist das Land mit den meisten und kompliziertesten Steuervorschriften im Vergleich zu (manche sagen: sämtlichen) anderen Staaten der Welt. Unübersichtlich viele Einnahmen, Einkommensgrenzen, Besitzverhältnisse und anderes werden versteuert, andere können jedoch andererseits wieder beim Finanzamt geltend (bzw. abgeschrieben) werden. Somit ist es an dieser Stelle schlüssig, dass die Bundesregierung Geldanlegern, die ihr Vermögen bei deutschen Finanzinstituten investieren, nicht die vollen Zinserträge überlässt – sondern hier ebenfalls eingreift, um fremde Zinsgewinne, die sie nicht selbst als Staat erwirtschaftet, dennoch der eigenen Nutzung zuführen zu können.
Die Zinssteuer wird mit dem Begriff “Abgeltungssteuer” bezeichnet. 25 Prozent aller Zinsen, die ein Finanzinstitut (ursprünglich im Namen und für die Konten seiner Kunden) erwirtschaftet, führt es direkt an die Finanzbehörden ab – es ist dies somit eine Steuer, die direkt an der Quelle abgeführt und somit auch inoffiziell Quellensteuer genannt wird. Die tatsächliche Bezeichnung rührt aus dem Prinzip, dass allein das Finanzinstitut für diese Steuerzahlungen verantwortlich ist und somit ohne weiteren Handlungsbedarf des eigentlichen Steuerzahlers diese Steuer “abgegolten” ist. Jedoch: Zinseinkünfte bis 801 Euro pro Jahr sind (für Alleinstehende, für Verheiratete die doppelte Summe) steuerfrei. Ein solcher Zinsertrag wird einem Steuerzahler in voller Höhe zugebilligt. Nicht nur Deutschland, sondern auch andere Staaten besteuern Zinsen. Dies sollte bei Anlagen im Ausland berücksichtigt werden.




