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Was passiert bei einem Staatsbankrott?

    Ein Staatsbankrott ist per definitionem der Zustand, dass ein Staat keinen Ausweg sieht, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Zustand kommt jedoch gegenwärtig nicht vor – anders formuliert: Das Phänomen des Staatsbankrotts ist vom Prinzip her veraltet. Hierfür kann – erstens – darauf hingewiesen werden, dass Staaten der westlichen Welt wie die Bundesrepublik Deutschland beliebig oft und in beliebiger Höhe Neuverschuldungen realisieren können und dürfen. Es werden auch weiterhin Jahr für Jahr trotz einer Verschuldung von mittlerweile 1,5 Billionen Euro (und einer Neuverschuldung auf 1,8 Billionen) Ausgaben getätigt, die im Folgejahr vom Bundesverband der Steuerzahler sowie vom Bundesrechnungshof als nicht wirtschaftlich bzw. als nicht durchdachte Fehlinvestitionen gekennzeichnet werden (meist in Millionen- oder Milliardenhöhe).

    Oder, zweitens (Beispiel: Griechenland, April 2010): Einem EU-Staat, welcher mit seinen Verbindlichkeiten (meist Schulden) nicht mehr zurechtkommt, bietet ein sogenannter “EU-Rettungsschirm” vollständige Hilfe – im Einklang mit dem Internationalen Währungsfonds. Letzterer mindestens ist stets willens und in der Lage, weltweit Ländern, die Zahlungsschwierigkeiten anzeigen, Kredite in Millionen- bzw. Milliardenhöhe zu gewähren. Oft überlagern sich oder variieren auch die hier geschilderten Sachverhalte bei Staaten, jedoch kann gesagt werden: “Bankrott” gehen Firmen und Unternehmen – in “Privatinsolvenz” gehen Privatleute; beiden ist es nicht möglich, auf Kreditquellen in dem Maße zuzugreifen, wie es Staaten können, bei denen es somit nicht zum “Bankrott” kommt.